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Stop-and-go für den Einzelhandel kurz vor Weihnachten Tagesthema

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Unser Foto (© Eurokinissi) entstand am Sonntag (13.12.) in Athen. Unser Foto (© Eurokinissi) entstand am Sonntag (13.12.) in Athen.

Inmitten des allgemein gültigen Lock-Down dürfen kurz vor Weihnachten Buchhandlungen und Friseursalons ihre Kunden nun doch noch bedienen: Sie öffnen bereits am heutigen Montag (14.12.); vorgesehen sind Öffnungszeiten zwischen 7 und 21 Uhr.

Allerdings müssen auch hier strenge Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden. Zuvor muss der Kunde einen konkreten Termin mit dem jeweiligen Geschäftsinhaber vereinbart haben. Vermieden werden soll vor allem in Friseursalons, dass der Aufenthalt dort zu einer Art Kaffeekränzchen ausarten könnte.
Bereits seit Sonntag gilt für den Einzelhandel eine ganz neue Methode des Verkaufs, die sich „Click Away“ nennt. Demnach kauft der Kunde die gewünschten Produkte im Internet online; mit der Quittung kann er dann nach Vereinbarung ins jeweilige Geschäft gehen und sein Produkt dort selbst abholen. Diese Maßnahme wurde ins Leben gerufen, um die völlig überforderten Lieferunternehmen zu entlasten und um auch kleineren Läden eine Chance zu geben, in gewisser Weise doch noch vom Weihnachtsgeschäft zu profitieren. Die gekauften Objekte – so die Vorschrift – dürfen lediglich auf der Straße bzw. auf dem Bürgersteig übergeben werden. Läden, die sich in Einkaufszentren befinden, dürfen einen entsprechenden Stand im Freien aufstellen.
Kritik gegen dieses Vorgehen äußerten die Opposition und Vertreter des Einzelhandels. Ihrer Ansicht nach kämen diese neuen Maßnahmen lediglich großen Geschäftsketten zu Gute. Es handle sich um eine Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten kleinerer und mittlerer Unternehmen. Letztere hatten mehrfach beklagt, dass sie das sogenannte Akkordeon-System, bei dem sich Schließungs- und Öffnungsphasen je nach Entwicklungsstand der Corona-Pandemie abwechseln, teurer käme als eine dauerhafte Lösung.
Eine weitere Ausnahme betrifft die Sonntage am 20. und am 27. Dezember, an dem Geschäfte und Supermärkte die Kunden bedienen dürfen – unter all den Auflagen, die auch an den anderen Tagen gelten.
Griechenland befindet sich bereits seit sechs Wochen in einem strengen Lock-Down. Reisen von Präfektur zu Präfektur sind untersagt. Geschäfte des Einzelhandels, Cafés, Bars und Restaurants sind seither geschlossen. Nach 21 Uhr gilt ein allgemeines Ausgangsverbot. Wer zum Arzt oder zum Supermarkt will, wer bedürftige Menschen betreuen, Sport treiben oder ein Haustier ausführen will, muss dies per SMS unter der Nummer 13033 bei der Zivilschutzbehörde beantragen.
Lediglich die Anlieferung von Speisen oder Getränken ist bis 1 Uhr in der Nacht erlaubt. Ausnahmen für die ganze Nacht gibt es für den unabdingbaren Gang zu einer Apotheke oder in ein Krankenhaus und für den Weg zur Arbeit.
Wer aus dem Ausland nach Griechenland reist, muss bei Ankunft nach dem 18. Dezember für drei Tage in Quarantäne – ursprünglich waren zehn Tage angekündigt, diese Maßnahme hat man nun gelockert.
Der allgemeine Lock-Down wird vorerst bis zum 7. Januar andauern. (Griechenland Zeitung / eh)

 

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