Login RSS

Abschaffung des Universitätsasyls geplant: Hochschulen werden von Polizisten kontrolliert Tagesthema

  • geschrieben von 
Unser Archivfoto (© Eurokinissi) zeigt das Hauptgebäude der Athener Universität an der Panepistimiou-Straße. Unser Archivfoto (© Eurokinissi) zeigt das Hauptgebäude der Athener Universität an der Panepistimiou-Straße.

Seit 1974 gilt in Griechenland ein generelles Verbot für Polizisten, das Gelände von Hochschulen zu betreten, ein sogenanntes Universitätsasyl. Dies soll nun durch eine neue Gesetzesnovelle abgeschafft werden. Der Vergangenheit angehören soll dann auch der Status der Bummelstudenten.

Durch eine neue Gesetzesnovelle sollen erhebliche Veränderungen im tertiären Bildungsbereich vorgenommen werden, der die Hochschulbildung in all ihren Facetten betrifft. Betroffen sind sowohl die Sicherheit auf dem jeweiligen Gelände als auch die Zugangsbedingungen. Vorgestellt wurde der Gesetzentwurf am Mittwoch (13.1.) von Bildungsministerin Niki Kerameos und Bürgerschutzminister Michalis Chryssochoidis. 

Demnach kann die jeweilige Fakultät künftig selbst entscheiden, welcher Notendurchschnitt für die Aufnahme von Stundeten gefordert wird. Um prinzipiell einen Studienplatz zu erhalten, war bisher eine Mindestnote für alle Absolventen des Lyzeums die Voraussetzung; diese Untergrenze lag bei zehn von 20 möglichen Punkten. Die Neuregelung soll bereits für das laufende Schuljahr in Kraft treten.
Jene Lyzeumsabsolventen, die keinen Platz an einer der Universitäten des Landes bekommen haben, erhalten in einer zweiten Phase eine weitere Chance, sich für noch offen gebliebene Stellen zu bewerben, die in der ersten Phase nicht besetzt werden konnten.
Zudem wird der Status der „Bummelstudenten“ abgeschafft, die in Griechenland als „ewige Studenten“ bezeichnet werden. Das bedeutet, dass die Studiosi nach Ablauf der regulären vierjährigen Studienzeit nur noch zwei weitere Jahre immatrikuliert bleiben können. Wenn sie ihr Diplom bis dahin nicht erworben haben, werden sie exmatrikuliert. Für fünfjährige Studiengänge, etwa am Polytechnikum, werden ihnen drei weitere Jahre bis zum Abschluss gewährt. Doch es gibt Ausnahmen, etwa wenn berufliche oder gesundheitliche Gründe geltend gemacht werden können.
Was die Rolle des Bürgerschutzministeriums bei dieser Gesetzesnovelle angeht, so sollen 1.000 Polizisten eingestellt werden, die die jeweiligen Einrichtungen bewachen sollen; vor allem will man Ein- und Ausgänge kontrollieren. Die Ordnungshüter sollen eng mit den jeweiligen Rektoren zusammen arbeiten und dürfen auf dem Gelände keine Waffen tragen. Bekämpfen will man damit vor allem Drogenhandel, Diebstähle oder die unbefugte Nutzung von Universitätseigentum.
Nach der Wiederherstellung der Demokratie im Jahr 1974 galt ein „Abaton“: ein generelles Verbot für Polizisten, das Gelände einer Hochschule zu betreten.
Im Jahr zuvor hatte ein Studentenaufstand zum Sturz einer siebenjährigen Militärdiktatur geführt. Die damaligen Machthaber hatten im November 1973 Panzer auf das Gelände des Athener Polytechnikums geschickt, um den Aufstand brutal niederzuschlagen. Es gab Todesopfer und Verletzte.
In den folgenden Jahrzehnten wurde dieses Universitätsasyl häufig von Randalierern und gewaltbereiten Mitgliedern der autonomen Szene missbraucht. Sie hatten sich im Umfeld von Protestkundgebungen häufig Straßenschlachten mit der Polizei geliefert und sich im Anschluss auf in Hochschuleinrichtungen zurückgezogen, wo sie nicht verfolgt werden konnten. Dabei kam es auch immer wieder zu groben Sachbeschädigungen. Wegen des Abatons konnten diese Einrichtungen teilweise auch als Umschlagplatz für Drogen genutzt werden – dem will die konservative Regierung unter Kyriakos Mitsotakis nun einen Riegel vorschieben. (Griechenland Zeitung / eh)

 

Nach oben

 Warenkorb