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Terrorist im Hungerstreik darf nicht in Gefängnis bei Athen verlegt werden

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Unser Archivfoto (© Eurokinissi) entstand während einer Solidaritätskundgebung für Dimitris Koufontinas vor dem griechischen Parlament. Unser Archivfoto (© Eurokinissi) entstand während einer Solidaritätskundgebung für Dimitris Koufontinas vor dem griechischen Parlament.

Der ehemalige Terrorist Dimitris Koufontinas muss nach seiner Genesung seine Haftstrafe im Hochsicherheitsgefängnis von Domokos fortsetzen; er darf in keine andere Haftanstalt verlegt werden. Diese Entscheidung traf am Montag (8.3.) das zuständige Gericht.

Koufontinas befindet sich bereits seit zwei Monaten im Hungerstreik; vor etwa zwei Wochen weitete er diesen zum Durststreik aus. Damit will das einstige Mitglied der Terrorgruppe „17. November“ (17N) seine Verlegung in den Gefängnistrakt im Athener Vorort Korydallos durchsetzen. Koufontinas vermutet hinter seiner Inhaftierung im Hochsicherheitsgefängnis von Domokos „politische Entscheidungen“. Seine Anwältin hatte mehrfach zu verstehen gegeben, dass in seinem Fall geltendes Recht gebrochen werde.
Der Gesundheitszustand des Inhaftierten gilt unterdessen als äußerst kritisch; er wird unter strenger Bewachung auf der Intensivstation eines Krankenhauses in der mittelgriechischen Stadt Lamia behandelt. Ende voriger Woche haben ihn Ärzte künstlich hydriert, um ihn vor dem Tod zu bewahren.
Koufontinas gilt als eines der Gründungsmitglieder der 17N, die von 1974 bis 2002 aktiv war. Für elf Morde und weitere Straftaten, darunter Raubüberfälle und Sprengstoffanschläge, ist er rechtskräftig zu elf lebenslänglichen Haftstrafen und 25 weiteren Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden.
Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass der Verurteilte ab September einen Antrag auf Haftentlassung unter Auflagen stellen könnte. Das Gesetz sieht vor, dass Verurteilte, auch wenn sie zu mehrfachen lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt wurden, nach 20 Jahren Gefängnisaufenthalt einen Antrag stellen können, um unter Auflagen auf freien Fuß zu kommen. Die Zeit der Untersuchungshaft kann dabei doppelt angerechnet werden.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine solche beschränkte Freilassung sind Anhaltspunkte dafür, dass der Inhaftierte seine Taten nicht wiederholen wird.
Als Zeichen der Solidarität mit Koufontinas fanden in den letzten Tagen und Wochen zahlreiche Kundgebungen in Athen und anderen größeren Städten statt. Am Samstag (6.3.) haben sich in der Hauptstadt erneut etwa 200 Demonstranten für die Einlieferung des Terroristen nach Korydallos eingesetzt. 29 der Kundgebungsteilnehmer wurden vorübergehend festgenommen; sieben von ihnen kamen in Haft. (Griechenland Zeitung / eh)

 

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