Griechenlands Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis hat die Debatte über eine Verfassungsreform eröffnet. Die geplanten Änderungen betreffen Themen wie Beamtenstatus, Amtszeit des Präsidenten, oberste Gerichte und private Universitäten. Die parlamentarische Diskussion darüber soll im April beginnen.
„Es ist an der Zeit, mutige strukturelle Veränderungen zu wagen.“ Mit dieser Erklärung eröffnete Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis am Montag (2.2.) die Debatte über eine Verfassungsreform. In einer Ansprache an die griechische Bevölkerung leitete er damit die entsprechenden Verfahren ein. In den kommenden Monaten dürfte vor diesem Hintergrund mit hitzigen politischen Debatten zu rechnen sein.Der Regierungschef fügte hinzu, dass es sich dabei um eine Frage handle, „die das öffentliche Leben insgesamt betrifft – und letztlich jeden einzelnen Bürger“. Er hob hervor, dass die bestehende Verfassung seit 1975 gültig sei. In diesem Zeitraum habe sie „für Stabilität und politische Kontinuität gesorgt“. Es handle sich um einen „lebendigen Text“, der „nach wie vor in das 20. Jahrhundert gehört“. Zu den Herausforderungen unserer Zeit zählte er etwa die Themen Künstliche Intelligenz und die Klimakrise. Die Oppositionsparteien und die Bürger rief er zu „konstruktiven Überlegungen“ auf.Zuvor hatte er in einem Brief, der an die Parlamentarier seiner konservativen Regierungspartei Nea Dimokratia (ND) gerichtet war, eine Änderung von Verfassungsartikel 86 vorgeschlagen, der Ministern Immunität verleiht, und eine „Neudefinition des Begriffs der Unkündbarkeit von Staatsbediensteten“ (Artikel 103). Angesprochen hatte er auch die Amtszeit des Staatspräsidenten (Artikel 30) und die Einberufung von Vollversammlungen der obersten Gerichte (Artikel 90). Dabei handelt es sich um die Mitglieder des Höchstgerichtes Areopag, des Staatsrates und des Rechnungshofes. Sie können nach der jetzigen Verfassung u. a. Stellung zur Wahl der Führungsspitzen der Justiz beziehen; allerdings spricht dabei die Regierung das letzte Wort. Weiterhin stieß der Premier eine heftige Debatte über private Universitäten an; die griechische Verfassung verbietet in Artikel 16 derartige Gründungen. Im vergangenen Jahr wurden dennoch Filialen privater Universitäten in Griechenland eröffnet.Der Regierungschef rief die Parlamentarier dazu auf, bis Ende Februar ihre Vorschläge zu unterbreiten. Anschließend könne im April die Debatte in der Volksvertretung beginnen.Der Prozess erfolgt sozusagen „durch zwei Parlamente“ bzw. in zwei Wahlperioden. In der ersten Wahlperiode kann die Volksvertretung über den zu ändernden Artikel abstimmen. In der zweiten Wahlperiode kann dem vorher beschossenen Artikel ihr endgültiger Inhalt verliehen werden. Artikel, die im ersten Parlament von mindestens 180 Abgeordneten unterstützt werden, können im nächsten Parlament mit 151 Stimmen geändert werden. Artikel, die im ersten Parlament eine Mehrheit von nur 151 bis 179 Abgeordneten erhalten, benötigen in der nächsten Parlamentszusammensetzung bzw. Wahlperiode eine Mehrheit von mindestens 180 Stimmen. Das griechische Parlament zählt 300 Abgeordnete. Eine Verfassungsreform kann vom Parlament beschlossen werden, wenn mindestens fünfzig Abgeordnete einen entsprechenden Antrag einbringen und in zwei Abstimmungen – mit mindestens einem Monat Abstand – eine Dreifünftelmehrheit aller Mitglieder erreicht wird.Regierungssprecher Pavlos Marinakis fasste seinerseits zusammen: „Die Verfassungsreform markiert eine prägende Phase in der Geschichte des Staates und kann zu einem modernen Regierungsmodell führen, das Institutionen stärkt und das Vertrauen der Bürger festigt.“ (Griechenland Zeitung / Elisa Hübel)