Die Abschaffung der 13. und 14. Gehälter für Staatsdiener ist verfassungskonform. Das hat in dieser Woche der Staatsrat, der die Funktion eines Obersten Verwaltungsgerichtes ausübt, befunden. Die sogenannten „Zusatzgehälter“, die quasi jährlich als Ferienbonus zu Ostern, im Sommer sowie vor den Weihnachtstagen ausgezahlt wurden, hatte man im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise bei Beamten gestrichen.
Dass diese Maßnahme mit der Verfassung zu vereinbaren sei, kommentierten die Richter damit, dass die Staatsdiener trotz der Streichung der besagten Boni im Vergleich zu Mindestlohnempfängern „einen anständigen Lebensstandard“, genießen würden. Demnach beträgt das Grundgehalt eines Beamten zwischen 780 Euro und 1092 Euro. Der Mindestlohn im Privatsektor betrug zum Zeitpunkt der Bonus-Kürzung 586 Euro. Etwa 610.000 Staatsdiener hatten zuvor Klage gegen die Kürzung ihres 13. und 14. Gehaltes eingereicht.
Die Verantwortlichen des Staatsrates stellten in ihrer Begründung außerdem fest, dass die Angestellten im Privatsektor von dieser Maßnahmen nicht betroffen seien: In ihrem Bereich habe es Kürzungen anderer Art gegeben. (Griechenland Zeitung / eh)