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Abschaffung zusätzlicher Gehälter für Beamte per Gericht abgesegnet

Die Abschaffung der 13. und 14. Gehälter für Staatsdiener ist verfassungskonform. Das hat in dieser Woche der Staatsrat, der die Funktion eines Obersten Verwaltungsgerichtes ausübt, befunden. Die sogenannten „Zusatzgehälter“, die quasi jährlich als Ferienbonus zu Ostern, im Sommer sowie vor den Weihnachtstagen ausgezahlt wurden, hatte man im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise bei Beamten gestrichen.

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Unstimmigkeiten zwischen Griechenland und der Troika

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Die „Troika“ der internationalen Geldgeber ist mit den Fortschritten der griechischen Regierung bezüglich der Durchsetzung von Reform- und Sparbemühungen nicht zufrieden. Die Inspektoren aus Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfonds haben daher noch keinen Termin festgelegt, wann sie nach Athen kommen wollen, um die Verhandlungen mit der griechischen Zweiparteienregierung aus Konservativen (ND) und Sozialisten (PASOK) fortzusetzen.

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Gehaltskürzungen im öffentlichen Sektor TT

Griechenland / Athen. Am Donnerstagabend erörterte das Regierungskabinett unter Vorsitz von Premier Jorgos Papandreou neue Maßnahmen, durch die das Land aus der Finanz- und Wirtschaftskrise geführt werden soll. Dabei soll es auch zu Gehaltskürzungen im öffentlichen Sektor sowie zu weiteren Steuererhöhungen kommen. Für die Maximalgehälter bei Angestellten der Betriebe der öffentlichen Hand (DEKO) wurde die Obergrenze auf 4.000 Euro monatlich festgesetzt.
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Gehaltskürzungen bei Betrieben der öffentlichen Hand TT

  • Freigegeben in Politik
Um bis zu 35 % sollen nun die Gehälter und Zulagen von Angestellten in Betrieben der öffentlichen Hand (DEKO) gekürzt werden. Betroffen sind etwa 51.000 Festangestellte und Beschäftigte mit Zeitverträgen in insgesamt 14 DEKO-Betrieben, darunter die Griechische Post (ELTA), die Wasserwerke (EYDAP), die Häfen in Piräus und Thessaloniki, Hellenic Petroleum (ELPE), die Elektrizitätsgesellschaft DEI, des Wettspielunternehmens OPAP und die Bank von Attika (Trapeza Attikis).Diese Kürzungen gelten rückwirkend ab dem 1. November.
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