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Kabinett beschließt geringfügige Anhebung des Mindestlohns

Der Mindestlohn wird natürlich auch in der Gastronomie gelten (Foto: © Eurokinissi). Der Mindestlohn wird natürlich auch in der Gastronomie gelten (Foto: © Eurokinissi).

Der gesetzliche Mindestlohn soll in Griechenland ab dem 1. Januar 2022 um zwei Prozent von bisher 650 Euro brutto auf 663 Euro brutto erhöht werden. Diese Maßnahme wurde im Rahmen einer Kabinettssitzung unter dem konservativen Regierungschef Kyriakos Mitsotakis (Nea Dimokratia) am Montag (26.7.) beschlossen.

Das Arbeitsministerium verwies gleichzeitig darauf, dass sich unter Berücksichtigung der vierzehnmaligen Auszahlung des Lohns ab 2022 in der Praxis ein monatlicher Mindestlohn von 773,5 Euro ergebe.
Im Vorfeld der nun erfolgten Neuregelung äußerten die Sozialpartner völlig unterschiedliche Ansichten. Die Arbeitgeberorganisationen plädierten geschlossen für eine Beibehaltung des Mindestlohns auf dem derzeitigen Niveau. Der Gewerkschaftsbund GSEE hatte hingegen eine unmittelbare Anhebung auf 751 Euro (15,5 Prozent) und in einem zweiten Schritt eine weitere auf 809 Euro gefordert.
In der Kabinettssitzung vom Montag wurde die geringfügige Anhebung des Mindestlohnes damit begründet, dass die positiven Perspektiven für die Wirtschaft und die Aussicht auf ein kräftiges Wachstum im Jahr 2022 einen derartigen Schritt erlauben würden. Gemeinsam mit dem Mindestlohn wurde ab 1.1.2022 ein Mindesttageslohn von 29,62 Euro festgesetzt. Als Folge dieser Anpassungen ergeben sich auch Erhöhungen in den nachfolgenden Gehaltskategorien. Erhielt bisher beispielsweise ein Angestellter oder eine Angestellte mit drei bis sechs Jahren Dienstzeit vom Gesetz her 715 Euro brutto, erhöht sich dieser Betrag nun auf 729,30 Euro. (Griechenland Zeitung / rs)

 

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