Schutz des Erstwohnsitzes kurz vor der Verabschiedung im Parlament TT
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Im Parlament wird noch in dieser Woche über den gesetzlichen Rahmen zum Schutz des Erstwohnsitzes vor Zwangsversteigerungen abgestimmt. In einer dazu in der Volksvertretung eingereichten Gesetzesnovelle ist festgehalten, dass der Wert der jeweiligen Immobilie nicht die Obergrenze von 270.000 Euro übersteigen darf.