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Die bereits im vergangenen Monat durch die griechische Regierung angekündigten Änderungen am System der „Goldenen Visa“ nehmen nun konkret Gestalt an. Die Höhe der Mindestinvestition zum Erwirken einer fünfjährigen Aufenthaltserlaubnis wird in Abhängigkeit von der jeweiligen Zielregion teils erheblich erhöht. Zudem wird künftig eine Objektfläche von mindestens 120 Quadratmetern zur Bedingung.

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Das Jahr 2024 soll im Bereich Immobilieneigentum und -erwerb einige Änderungen mit sich bringen. Wir haben drei interessante, bevorstehende Änderungen ausgewählt, die wir hier kurz darstellen. Ausführlicher zur jeweiligen Problematik der neuen Regelungen werden wir im Laufe des Jahres aktuell berichten.

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Bei der Besteuerung von Wohnraum nimmt Griechenland unter den 38 Ländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) den 13. Platz ein. Dieser Rang ergibt sich, weil 7 % der Steuereinnahmen in Hellas aus Immobilienvermögen stammen.

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Der Wert aller Immobilien, die sich in Hellas im Besitz griechischer Bürger und Unternehmen befindet, beläuft sich auf 750 Milliarden Euro: immerhin 94 Milliarden mehr als vor einem Jahr. Diese Wertzunahme ist einer Anhebung der sogenannten objektiven Immobilienwerte geschuldet, die am 1. Januar erfolgte.

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Vor allem in vielen touristischen Regionen Griechenlands wird ab dem 1.1.2022 der offiziell vom Staat festgelegte Wert von Immobilien angehoben. Einen entsprechenden Plan haben am Montag (7.6.) Finanzminister Christos Staikouras sowie der Generalsekretär des Ministeriums Christos Tarantopoulos vorgestellt.

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