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Kretischer Honig mit geschützter Herkunftsbezeichnung

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Kretischer Honig mit geschützter Herkunftsbezeichnung

Der kretische Honig „Pefkothymaromelo Kritis“ ist seit Kurzem als von der EU geschützte Herkunftsbezeichnung eingetragen. Es handelt sich um eine Mischung aus Pinienhonig und Blütenhonig, vor allem vom Thymian.

Letzterer gilt in Griechenland als der edelste Honig überhaupt. Als besondere Spezialität des Ägäisraums gilt auch der dunklere, würzige Pinienhonig, der nicht aus den Blüten stammt – Koniferen sind windblütig –, sondern aus dem Honigtau, der watteartigen Ausscheidung von Pflanzenläusen. Aufgrund seiner besonders artenreichen Flora und der weiten Verbreitung nicht zuletzt des Thymians ist Kreta ein Hauptgebiet der griechischen Imkerei mit durchschnittlich 33 Bienenstöcken pro Quadratkilometer. Außer dem kretischen Honig stellte die EU-Kommission letzte Woche auch die Herkunftsbezeichnung für zwei französische Fleischwaren unter Schutz.

(Griechenland Zeitung/ak)

Unser Foto © Horst Schäfer stammt aus unserer Neuerscheinung „Die Natur Griechenlands“.

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