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Neues Tierschutzgesetz in Vorbereitung Tagesthema

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Foto (© Eurokinissi) Foto (© Eurokinissi)

Einen besseren Schutz der Rechte von Haustieren und Streunern sieht ein Gesetzentwurf des Innenministeriums vor, der am Mittwoch vom stellvertretenden Minister Stelios Petsas im Kabinett vorgestellt wurde. Unter anderem wird es Tierhandlungen künftig nicht mehr erlaubt sein, Hunde und Katzen zu verkaufen – diese bekommt man gegen Geld nur noch bei ausgewiesenen Züchtern. Verboten werden auch Anzeigen, in denen Tiere zur Paarung angeboten werden. Außerdem darf, abgesehen von den absolut nötigen Ausgaben, kein Geld mehr für Adoptionen verlangt werden.

Zu den weiteren wichtigen Neuerungen gehört ein Digitalpass mit allen wichtigen Informationen – von Impfungen bis hin zum Stammbaum und möglichen Geburten und Nachkommen sowie den Daten des Halters. Alle Interessenträger, von den Tieren über die Halter bis hin zu Tierschutzvereinen, Tierärzten, Züchtern und Kommunen, sollen in einer gemeinsamen Plattform verknüpft werden. Des Weiteren werden strenge Auflagen für die Zucht und Fortpflanzung gelten. So dürfen beispielsweise Tiere, die nicht zur Zucht vorgesehen sind, nur einmal im Leben werfen, und die „Adoptiveltern“ der Jungen müssen bekannt sein. Ansonsten sind die Tiere zu sterilisieren. Außerdem werden die Vorschriften für die Tierquälerei verschärft. Verurteilte Tierquäler werden in einem Register erfasst, das an das ebenfalls zu schaffende Haustierregister gekoppelt sein wird, damit solche Personen das Anrecht auf ein Haustier verlieren. Für das Anzeigen von Tierquälerei sollen eine Hotline und eine App eingerichtet werden. Besonders gute Tierhalter sollen dagegen Anreize wie Gebührenabschläge erhalten. (GZak)

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