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Notbesprühungen in Nordgriechenland wegen drohender Mückenplage Tagesthema

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Foto (© Eurokinissi) Foto (© Eurokinissi)

Die Region Zentralmakedonien hat Alarm ausgelöst und Notbesprühungen vorgenommen. Dabei ging es nicht darum, ein hohes Maß an eventuellen Mückenstichen zu verhindern. Die Mückenlarvenpopulation in den Reisfeldern der Ebene von Thessaloniki hatte aber derart stark zugenommen, dass man – so die Regionalverwaltung – wegen etwaiger durch diese Tierchen übertragbare Krankheiten eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit befürchtete.

Zu den Krankheiten, die auch in Hellas von Mücken übertragen werden können, zählen etwa Malaria oder das West-Nil-Fieber. Gerade in den Sommermonaten kann es hier zu saisonalen Ausbrücken kommen, warnt beispielsweise das deutsche Auswärtige Amt. Die griechische Gesundheitsbehörde EODY nannte bis 16. August eine Anzahl von 60 Fällen des West-Nil-Fiebers in Hellas; zwei Fälle von Infektionen endeten tödlich und betrafen Personen über 85 Jahren und mit zusätzlichen Krankheiten.
Betroffen von den Notbesprühungen aus der Luft mit einem speziellen Hubschraubertyp waren Reisanbaugebiete von etwa 400 Hektar Größe in den Gemeinden Delta und Alexandria westlich von Thessaloniki. In der Folge wurden noch andere Regionen des Landes aus prophylaktischen Gründen einer ähnlichen Behandlung unterzogen. Angewandt wurde dabei meist das sogenannte Ultra Low Volume-Verfahren (ULV-Verfahren). Die ULV-Geräte sind so konzipiert, dass sie sehr kleine Tröpfchen erzeugen und so eine gleichmäßige Abdeckung mit geringen Volumina gewährleisten. Das ULV-Verfahren wird auch bei der Heuschreckenbekämpfung eingesetzt.
Auslöser für die August-Aktion in Nordgriechenland war das Ergebnis von Untersuchungen des Gesundheitsamtes Zentralmakedoniens, die eine deutliche Zunahme der Mückenlarven registrieren mussten. Die zuständigen Ministerien für Agrarentwicklung sowie Gesundheit erteilten anschließend die Genehmigungen für die Pestizid-Anwendung. Als Vorsichtsmaßnahmen durfte sie jedoch nur in unbewohnten Gebieten sowie in einer Mindestentfernung von zwei Kilometern von Siedlungen erfolgen. Die örtliche Bevölkerung wurde rechtzeitig darüber informiert, ihre Tiere während der gesamten Zeit der Besprühungen von dem betroffenen Gebiet fernzuhalten. (GZmf)

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