Grundstückseigentümer, Mieter und Nutznießer von Grundstücken sind angesichts der Brandsaison (1. Mai bis 31. Oktober) verpflichtet, ihre Flächen von leicht brennbarem Material zu säubern (die GZ berichtete).
Die diesjährige Frist für die Erstreinigung endete am 15. Juni. Bis zum 5. Juni verzeichnete man auf der Plattform des griechischen Zivilschutzes (akatharista.apps.gov.gr) rund 320.000 entsprechende Erklärungen. Wer die verpflichtende Grundstücksreinigung nicht deklariert, muss mit Bußgeldern von 1.000 Euro rechnen. Falschangaben können sogar strafrechtlich verfolgt werden. Ein neuer Ministerialerlass erlaubt der Feuerwehr Inspektionen durchzuführen und Strafen zu verhängen. Gemeinden sind außerdem verpflichtet, stichprobenartig mindestens fünf Prozent der eingereichten Erklärungen zu kontrollieren. Die Verpflichtung zur Sauberhaltung eines Grundstücks gilt während der gesamten Brandsaison.
(GZck)