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Neues Gesetz über Befugnisse des Geheimdienstes verabschiedet Tagesthema

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Unser Archivfoto (© Eurokinissi) zeigt das Parlamentsgebäude in Athen Unser Archivfoto (© Eurokinissi) zeigt das Parlamentsgebäude in Athen

Ein neues Gesetz, das die Arbeit des Geheimdienstes (EYP) regelt, wurde in der vorigen Woche vom Parlament verabschiedet. Dafür votierten die 156 Abgeordneten der konservativen Regierungspartei und 142 der Opposition.

Geschützt werden sollen dadurch Privatsphäre, Cybersicherheit und persönliche Daten der Bürger.
Justizminister Kostas Tsiaras verwies darauf, dass zum Chef des EYP künftig nur noch Persönlichkeiten aus dem diplomatischen Korps oder ehemalige Offiziere des Militärs ernannt werden dürfen. Zudem sprach von einer „institutionellen Lücke“, durch die das Abhören des Mobiltelephons des Vorsitzenden der PASOK-KinAl Nikos Androulakis möglich geworden sei. Der Minister verwies darauf, dass das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1994 stammte, als der Stand der technologischen Entwicklung nicht mit der von heute vergleichbar gewesen sei.
Premier Mitsotakis stellte fest, dass durch das neue Gesetz die Interaktion zwischen der Technologie und der Privatsphäre in den Vordergrund rücke. Die Nutzung von Schadsoftware (Malware) durch Privatpersonen sei von nun an verboten und könne Haftstrafen von bis zu zehn Jahren nach sich ziehen, so Mitsotakis.
Aus den Reihen der Oppositionspartei SYRIZA stellte Parlamentarierin Efi Achtsioglou fest, dass die Präsenz von Mitsotakis im Parlament „traurig“ sei. Letztendlich habe dieser auch nicht beantwortet, ob der Chef der Streitkräfte abgehört worden sei. Die frühere Arbeitsministerin zitierte einen Artikel der New York Times, wonach das griechische Außenministerium Erlaubnis erteilt habe, Abhör-Software des Typs Predator nach Madagaskar zur exportieren. Der Zugriff von Regierungskreisen auf eine derartige Software wurde bisher dementiert. (GZeh)

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