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Griechenlands neues Migrationsgesetz: Asyl, Inhaftierung oder Repatriierung Tagesthema

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Unser Archivfoto (© Eurokinissi) zeigt Flüchtlinge, die im Juli auf der Insel Kreta angekommen sind und dort zunächst provisorisch untergebracht wurden. Unser Archivfoto (© Eurokinissi) zeigt Flüchtlinge, die im Juli auf der Insel Kreta angekommen sind und dort zunächst provisorisch untergebracht wurden.

In dieser Woche wurde im griechischen Parlament eine Gesetzesnovelle unter dem etwas sperrigen Titel „Reform des Rahmens und der Verfahren zur Rückführung von Drittstaatsangehörigen – Weitere Regelungen des Ministeriums für Migration und Asyl“ verabschiedet.

Dieses sieht vor, dass Immigranten, die kein Recht auf Asyl haben, entweder in Griechenland inhaftiert oder in ihre Heimat repatriiert werden. Für die erste Möglichkeit sind Haftstrafen von zwei bis fünf Jahren als auch Geldstrafen in Höhe von mindestens 5.000 Euro vorgesehen.
Ziel ist es einerseits, die Anzahl der in Griechenland verbleibenden Immigranten, die über keine gültige Aufenthaltsgenehmigung verfügen, zu reduzieren. Andererseits sollen auch potentielle Immigranten davon abgehalten werden, illegal nach Griechenland zu kommen.

Migrationsminister Thanos Plevris erklärte dazu, dass „jeder der illegal nach Griechenland gekommen ist und dem kein Asyl bewilligt wurde, gegen das griechische Gesetzt verstößt und sich quasi illegal in Griechenland aufhält“. Ziel sei es u. a. auch, die Bürger des Landes zu schützen. Die Botschaft sei eindeutig: „Wenn du dich hier befindest und ein Recht auf Asyl hast, dann wirst du es auch bekommen.“ Sollte der Asylantrag jedoch abgelehnt werden, dann habe der Betroffene nur zwei Möglichkeiten: entweder Gefängnis oder Repatriierung. Während der entsprechenden Debatte im Parlament hatte Plevris, der zum rechten Rand der Regierungspartei Nea Dimokratia (ND) gehört und dem mehrfach rechtsradikale Tendenzen nachgesagt wurden, erläutert, dass im Juli 3.624 Menschen illegal nach Kreta eingereist seien. Im August sei diese Zahl auf 689 gesunken. 2019 habe die Regierung der ND bei Amtsübernahme die Bearbeitung von 250.000 noch offenen Asylanträgen übernommen. Diese Anzahl liege jetzt bei 26.000, so Plevris.

Die Staatssekretärin im Migrationsministerium Sevi Voloudaki stellte in ihrer Rede fest, dass die Gesetzesnovelle auch die Art und Weise, wie Griechenland Europa und der Welt gegenüberstehe, betreffe. Griechenland könne weder als Weg der illegalen Migration noch als „Seelenkammer für diejenigen, die kein Recht auf Asyl haben“ herhalten. (Griechenland Zeitung / Elisa Hübel)

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