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Reisen in Hellas fast nur noch mit Nachweis

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Am Montag (13.9.) traten in Griechenland neue Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. So dürfen Personen ab 12 Jahren, die noch keine oder keine vollständige Impfung erhalten haben, alle Verkehrsmittel für Inlandsreisen nur noch mit einem negativen Schnelltest-Ergebnis antreten. Dazu zählen Reisen mit dem Flugzeug, Fähren, Überlandzüge und Überlandbusse (KTEL). Bisher galt diese Regelung ausschließlich für Inlandsreisen auf dem Luft- und Seeweg.


Der Antigen-Schnelltest muss 48 Stunden vor der Reise durchgeführt worden sein; akzeptiert wird auch ein negativer PCR-Test, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Testergebnis muss schließlich auf der Webseite der Regierung www.gov.gr hochgeladen werden. Dies ist aber nur für Personen mit griechischer Steuernummer möglich. Daraufhin bekommt man eine Bescheinigung, die man entweder in Papier- oder digitaler Form mit sich führen muss. Vor Reisebeginn wird das Ergebnis mit der App Covid Free gescannt. Eine Vertreterin der ANEK Lines in Patras bestätigte der Griechenland Zeitung diese neuen Voraussetzungen für eine Reise mit der Fähre und gab noch einen wichtigen Hinweis: „Ein deutscher Kunde, beispielsweise, der keine Steuernummer in Griechenland hat, bekommt von jedem Reisebüro einen Zettel (Gesundheitsformular, Anm. d. R.); auch dort kann man den Testnachweis ausfüllen. Es ist also für ausländische Reisende nötig, das Formular auszufüllen.“ Das entsprechende Formular bekommt man entweder bei der Buchung über ein Reisebüro oder im Internet.
Zu beachten ist aber auch, dass seit dem 13.September die Schnelltests in einem privaten Labor absolviert werden müssen und für ungeimpfte Personen kostenpflichtig sind. Ein Schnelltest kostet 10 Euro. Auf Inseln, wo derartige Dienste nicht zur Verfügung stehen, wird der Test von Gemeindeeinrichtungen durchgeführt. Geimpfte müssen vor Reiseantritt ebenfalls eine Impfbescheinigung vorzeigen, aus der hervorgeht, dass seit der vollständigen Impfung 14 Tage vergangen sind. „Genesene müssen eine Genesungsbescheinigung vorlegen, dass sie in den letzten 180 Tagen an Covid erkrankt, sind. Zudem müssen Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren, 24 Stunden vor Reisebeginn einen Selbsttest machen“, erklärte die Vertreterin von ANEK Lines weiter. Das entsprechende Formular, das danach ausgedruckt und ausgefüllt werden muss, findet man hier.
Die neuen Regelungen, gültig für alle Inlandsreisen, bleiben vorerst bis zum 31. März 2022 in Kraft. Weiterhin gilt, dass man bei allen Reisen in Innenräumen Masken tragen muss. Wer sich in Hellas mit seinem eigenen Pkw von einer Region zu einer anderen fortbewegt, muss keinen Test vorweisen.
Für Griechenlands Covid-Front gab es unterdessen gute Nachrichten aus dem Ausland: Die Insel Kreta sowie Inseln der südlichen Ägäis wurden am Wochenende in Deutschland von der Liste der Hochrisikogebiete gestrichen. Somit gelten wieder gelockerte Regeln bei der Rückreise: Ungeimpfte Reisende müssen sich nun nicht mehr in Quarantäne begeben. Zudem gilt nur noch die 3-G-Regel, sprich der Nachweis einer Impfung, einer Genesung oder eines Testnachweises. Bei der Einreise nach Griechenland bleibt nach wie vor die 3-G-Regel bestehen. Zudem gilt auch die Online-Anmeldepflicht über das „Passenger Locator Form“ weiter. Der erstellte QR-Code muss beim Check-In vorgezeigt werden.

(Griechenland Zeitung / Louisa Bayer)

 

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