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Griechenland / Deutschland. Das Tauziehen um die Auslieferung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden von Siemens Hellas, Michalis Christoforakos, geht weiter. Noch am Freitag voriger Woche hatte das deutsche Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde von Christoforakos stattgegeben, wonach dieser nicht ausgeliefert werden dürfe. Begründet wurde das vor allem mit Verjährung. Am Montag dieser Woche entschied das Oberlandesgericht München dann einen zweiten internationalen Haftbefehl gegen den Ex-Siemens-Chef in Griechenland positiv.
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Griechenland / Deutschland. Michalis Christoforakos, der ehemalige Vorstandsvorsitzende von Siemens-Hellas, wird doch nicht nach Griechenland überliefert. Das entschied am Freitag das deutsche Bundesverfassungsgericht. Vorgeworfen worden waren ihm u.a.
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Ungewissheit, ob der frühere Vorstandsvorsitzende von Siemens Hellas, Michalis Christoforakos, vor einem griechischen Gericht auftreten wird um seine Aussage vor Protokoll zu geben, herrscht derzeit in den griechischen Medien. Gegen Christoforakos, der offenbar in München untergetaucht ist, liegt ein internationaler Haftbefehl vor. Bisher war gemeldet worden, dass der ehemalige Siemens-Chef seine doppelte Staatsbürgerschaft nutzen könnte, um nicht nach Griechenland ausgeliefert zu werden. Vorgeworfen werden ihm u.a.
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