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Jugendliche begehen brutalen Mord Tagesthema

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Unser Foto (© Eurokinissi) zeigt die 15-jährige Tochter und ihren Freund nach dem Verhör der Staatsanwaltschaft. Unser Foto (© Eurokinissi) zeigt die 15-jährige Tochter und ihren Freund nach dem Verhör der Staatsanwaltschaft.

Der Rache der eigenen Tochter fiel offenbar eine 50-jährige Frau zum Opfer, die am 6. November in ihrem Schlafzimmer in der Athener Randkommune Agia Varvara erstochen aufgefunden wurde. Die 15-jährige Tochter und ihr 17 Jahre alter, aus Rumänien stammender Freund wurden am Donnerstag in Untersuchungshaft genommen. Sie waren Anfang letzter Woche von der Polizei in der nordgriechischen Stadt Serres festgenommen worden.


Einen Tag früher kam ein 16-jähriger Grieche aus Loutraki bei Korinth in Untersuchungshaft, der als der eigentliche Täter gilt: Er soll die Frau mit mehr als 50 Messerstichen getötet haben. Letzteres behaupteten zumindest die Tochter und ihr Freund, der demnach die Frau in ihrem Bett festgehalten und ihr ein Kissen aufs Gesicht gedrückt haben will. Die Tochter soll sich derweil in einem Nebenraum aufgehalten haben. Sie gilt als Anstifterin der Bluttat. Das Motiv soll die schlechte Behandlung durch die Mutter gewesen sein, die nicht zuletzt gegen das Verhältnis mit dem 17-Jährigen war. Der Anwalt des Mädchens beantragte eine psychiatrische Untersuchung.
Laut Aussagen des Paares hatten sie zunächst versucht, die Mutter mit Schlaftabletten zu töten. Anschließend hätten sie sich Gift besorgen wollen, aber keines bekommen. So hätten sie schließlich den 16-Jährigen überredet, die Tat zu begehen und ihm Einlass in die Wohnung verschafft. Dieser leugnet jedoch und gesteht lediglich, dass er bei dem Mord anwesend war und nichts dagegen unternommen hat. Der Mörder sei der rumänische Jugendliche gewesen.
Nach der Tat hoben die drei Jugendlichen mit der Bankkarte des Opfers mehrere Geldbeträge ab. Der Rumäne und der Grieche sollen in der Vergangenheit des gemeinschaftlichen Diebstahls beschuldigt worden sein. Das Mädchen sei strafrechtlich bislang nicht aufgefallen, hieß es. Als Minderjährige drohen ihnen maximal acht Jahre Haft. (GZak)

 

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