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Ex-Verteidigungsminister verlässt nach 18-monatiger U-Haft das Gefängnis

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Unser Foto (© Eurokinissi) entstand am Dienstag (7.4) und zeigt den Ex-Minister Jannos Papantoniou nach dessen Entlassung aus der Haft. Unser Foto (© Eurokinissi) entstand am Dienstag (7.4) und zeigt den Ex-Minister Jannos Papantoniou nach dessen Entlassung aus der Haft.

Es war ein erfreulicher Tag für den früheren Verteidigungsminister Jannos Papantoniou (2001 bis 2004). Am Dienstag (7.4.) durfte er das Gefängnis von Korydallos bei Athen nach einer fast 18-monatigen U-Haft verlassen.

Der einst einflussreiche PASOK-Politiker muss sich aber an strenge Auflagen halten: Er muss sich regelmäßig bei der für seinen Wohnort zuständigen Polizeistation melden und darf das Land nicht verlassen. Eine Kaution in Höhe von 150.000 Euro muss er bis zum 1. Juli hinterlegt haben. Diese Sonderregelung wurde ihm aufgrund der Corona-Pandemie zugestanden; er selbst hatte erklärt, dass er im Moment nicht dazu in der Lage sei, diese Summe aufzubringen.
Der 70-jährige saß seit Oktober 2018 hinter Gittern. Vorgeworfen wird ihm, Schmiergelder in Höhe von 2,8 Millionen Schweizer Franken entgegengenommen zu haben. Den Ermittlern zufolge soll dem griechischen Fiskus durch sein Verhalten ein Schaden in Höhe von 400 Millionen Euro entstanden sein. Hintergrund dafür ist die Aufwertung von sechs Fregatten der griechischen Kriegsmarine. Die entsprechenden Verträge waren im Februar 2003 unterzeichnet worden, als er den Posten des Verteidigungsministers innehatte. Auf seinen Konten hatten die Fahnder Finanzbeträge entdeckt, die sich aus seinem deklarierten Einkommen nicht erklären lassen.
Papantoniou weist jegliche Vorwürfe zurück. Er erklärt, dass die Aufwertung der Fregatten dem griechischen Staat keinerlei Schaden zugefügt habe. Im Gegenteil: Dadurch könnten die griechischen Hoheitsgewässer besser geschützt werden. Er hatte wiederholt zu verstehen gegeben, dass der gegen ihn gerichteten juristischen Verfolgung angeblich politische Motive zu Grunde lägen. (Griechenland Zeitung / eh) 

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