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Strenge Maßnahmen gegen Ausbreitung des Coronavirus

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Unser Foto (© Eurokinissi) entstand am Mittwoch (23.9.) in Athen. Unser Foto (© Eurokinissi) entstand am Mittwoch (23.9.) in Athen.

In Athen ist es seit dieser Woche verboten, dass sich auch in Außenräumen mehr als neun Personen versammeln. Diese Regelung gilt bis einschließlich Sonntag, dem 4. Oktober, um eine rapide Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. 

Am Dienstagabend (22.9.) haben Polizeieinheiten größere dort versammelte Menschenmengen u. a. vom zentralen Omonia-Platz im Zentrum der griechischen Hauptstadt sowie vom Varnava-Platz im Stadtteil Pangrati aufgelöst. Bis zum 4. Oktober sollen zudem Streifenwagen per Lautsprecher auf die verhängten Maßnahmen aufmerksam machen. Bürger, die sich nicht daran halten, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro rechnen. In ganz Griechenland wurden am Dienstag 37.778. Kontrollen durchgeführt. Sechs private Unternehmen mussten an diesem Tag Strafen zahlen; u. a. hatten die Angestellten keinen Mundnasenschutz getragen oder im Gastronomiegewerbe wurde zwischen den Tischen der Gäste nicht der notwendige Abstand eingehalten.
Für das Nicht-Tragen von Mundnasenschutz schrieb die Polizei am Dienstag 245 Strafzettel in Höhe von jeweils 150 Euro aus. Die meisten Verstöße wurden in Thessaloniki, Zentralmakedonien und in Attika registriert.
Außerdem hatten am Dienstag drei Gastronomiebetriebe in Attika, in der südlichen Ägäis und auf Kreta noch nach Mitternacht geöffnet. Die entsprechenden Bußgelder betragen 10.000 Euro; zudem werden die jeweiligen Unternehmen für drei Tage geschlossen. Seit dem 11. August, als diese Maßnahme in Kraft getreten ist, wurden 116 derartige Verstöße registriert. (Griechenland Zeitung / eh)

 

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