Erneute Änderungen im griechischen Rentensystem
Ein Rundschreiben des Staatssekretärs für Sozialversicherung Anastasios Petropoulos informiert über die jüngsten Veränderungen im griechischen Rentensystem. Demzufolge sollen neue Bruttokalkulationen der jeweiligen Rentenzahlung zur Anwendung kommen. Damit soll eine einheitliche Regelunge für die Versicherten im öffentlichen und im privaten Sektor durchgesetzt werden. Das neue Gesetz, das zurzeit im Parlament beraten wird, dürfte für etwa 100.000 Versicherte kleinere Abweichungen mit sich bringen. Vor allem betroffen sind jene Arbeitnehmer, die bis 2020 in Rente gehen werden. Ihre Bezüge werden eine fünfprozentige Kürzung erleiden.
Brisanter Rentenbericht für Griechenland bringt Todesdrohungen TT
Eine neue Expertenkommission zur Reformierung des Rentensystems stellte die Halbherzigkeit der bislang durchgeführten Maßnahmen fest. Ihre Vorschläge wurden dagegen als derartig radikal empfunden, dass sie manchen ihrer Mitglieder sogar anonyme Todesdrohungen einbrachten.
Tsipras wirbt in New York für Investitionen und Umschuldung TT
In New York, wo sich Ministerpräsident Tsipras seit dem Wochenende anlässlich der Vollversammlung der Vereinten Nationen aufhält, hat er sich mit mehreren seiner Amtskollegen getroffen. Darunter ist der Ministerpräsident Albaniens Edi Rama, Kubas Präsident Raul Castro und der Präsidenten Ecuadors Rafael Correa.
Griechenland verabschiedet zweites Reformpaket – Gegensätze in Regierungspartei SYRIZA bleiben TT
Die Verhandlungen mit den internationalen Geldgebern über ein dreijähriges Hilfsprogramm können beginnen. In den heutigen Morgenstunden wurde das zweite Paket der dafür nötigen Reformen mit großer Mehrheit verabschiedet. Der innerparteiliche Bruch bei SYRIZA hat sich jedoch erneut bestätigt.
Parlamentsdebatte zum neuen Spar- und Reformprogramm: Teil II TT
Am Mittwochvormittag hat in Athen die Parlamentsdebatte über den zweiten Teil des mit den Geldgebern vereinbarten Spar- und Reformprogramms begonnen. Bis Mitternacht soll darüber abgestimmt worden sein. Es geht u. a. um Neuregelungen bei der Versteigerung von Immobilien überschuldeter Kreditnehmer – inbegriffen der Erstwohnsitz – sowie um Richtlinien für die Sicherheit von Bankeinlagen.