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Per Rundschreiben konkretisierte das Finanzministerium am Donnerstag die Anwendung eines bestehenden Gesetzes zum Erlass von Schulden bis zu 20.000 Euro. Dieses Gesetz, das für überschuldete Kreditnehmer auf den Weg gebracht wurde, stammt aus dem Jahr 2010 und wurde von der damaligen PASOK-Ministerin Louka Katseli auf den Weg gebracht. Auf dieser Grundlage sind bisher rund 130.000 Anträge auf Schuldenerlass gestellt worden. Mit der neuen Anweisung zur Interpretation des Gesetzes soll die Bearbeitung vieler Anträge nun zügiger vonstatten gehen. Künftig fallen nicht nur unbedienbare Kredite bis 20.000 Euro, sondern auch Schulden gegenüber der öffentlichen Hand unter dieses Gesetz, eingeschlossen sind zum Beispiel nicht zu bedienende Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt (ausgenommen sind ausstehende Mehrwertsteuern) oder der Kommunalen Selbstverwaltung. Eine der Voraussetzungen für die Genehmigung eines entsprechenden Antrages ist, dass noch weitere Schulden gegenüber privaten Gläubigern bestehen. Das Schnellverfahren für Schuldner bis 20.000 Euro sieht vor, dass die Betreffenden über keinerlei Einkommen und Immobilienbesitz verfügen. Außerdem dürfen sie innerhalb der letzten 12 Monate keine Immobilien an Dritte übertragen haben und ihr verfügbarer Besitz darf die Summe von 1.000 Euro nicht übersteigen. Eine weitere Voraussetzung, um in den Genuss dieser Regelung zu kommen, ist eine bisher gezeigte Kooperationsbereitschaft gegenüber den Banken (Moralkodex). Sollten all diese Voraussetzung erfüllt sein, können die Schulden unmittelbar gestrichen werden. Die Nutznießer dieses Gesetzes werden anschließend für einen Zeitraum von 18 Monaten überprüft, ob sich etwaige Veränderungen bei den deklarierten Vermögensverhältnissen ergeben sollten. (Griechenland Zeitung / jh)


Unser Foto (© Eurokinissi) zeigt Louka Katseli, die das entsprechende Gesetz 2010 – damals als PASOK-Ministerin – auf den Weg gebracht hatte Anfang Juli dieses Jahres während eines Treffens mit Staatspräsiden Prokopis Pavlopoulos. Diese Begegnung erfolgte in der Eigenschaft Katselis als Präsidentin der Vereinigung der Griechischen Banken.

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