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Asylsuchende Mutter und Tochter aus dem Iran werden nicht abgeschoben Tagesthema

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Unser Foto (© Eurokinissi) entstand vor dem griechischen Höchstgericht während einer Demonstration gegen die Abschiebung von Sharareh Khademi und ihrer Tochter. Unser Foto (© Eurokinissi) entstand vor dem griechischen Höchstgericht während einer Demonstration gegen die Abschiebung von Sharareh Khademi und ihrer Tochter.

Die 37-jährige Iranerin Sharareh Khademi wird nicht in ihre Heimat abgeschoben. Das hat in dieser Woche das griechische Höchstgericht, der Areopag, beschlossen.

Die Mutter einer sechsjährigen Tochter hatte einen Antrag auf politisches Asyl gestellt. Sie erklärt, dass ihr Ehemann – ein Mitglied der iranischen Sicherheitskräfte – ihr gegenüber gewalttätig gewesen sei. Er habe damit gedroht, sie und ihre Geschwister anzuzeigen, dass sie dem Regime oppositionell gegenüber stünden. Dies sei im Iran mit einer Todesstrafe gleichzusetzen. Anlass dafür sei der Vorwurf eines Ehebruches gewesen. Außerdem drohe der Ehemann damit, die gemeinsame Tochter zu verheiraten, wenn sie ihr neuntes Lebensjahr abgeschlossen habe. Verhaftet wurde die gelernte Krankenschwester im Flüchtlingslager von Orestiada in Nordgriechenland, wo sie sich mit ihrer Familie aufhielt. Der Ehemann habe bei Interpol die Entführung seiner Tochter gemeldet, was zur Verhaftung der 37-jährigen führte. Das Berufungsgericht von Thrakien hatte in erster Instanz die Auslieferung von Khademi und ihrer Tochter erlaubt, was für heftige Kritik in der griechischen Öffentlichkeit sorgte. (Griechenland Zeitung / eh) 

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