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Arbeitsniederlegung gegen unzureichende Sicherheitsvorkehrungen bei Amtsgerichten

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Unser Foto (© Eurokinissi) entstand am Dienstag (28.4.) vor dem Athener Gericht in der ehemaligen „Evelpidon“-Kaserne (Kadettenanstalt). Unser Foto (© Eurokinissi) entstand am Dienstag (28.4.) vor dem Athener Gericht in der ehemaligen „Evelpidon“-Kaserne (Kadettenanstalt).

Eigentlich sollten am Dienstag (28.4.) die Amtsgerichte in Griechenland wieder den Betrieb aufnehmen. Die Regierung hatte strenge Sicherheitsvorkehrungen sowohl für die Angestellten, die Richter als auch für die Besucher angekündigt.

So etwa sollte am Eingang der Gebäude die Körpertemperatur der jeweiligen Personen gemessen werden; der Gebrauch von Atemschutzmasken sowie ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen den einzelnen Personen seien obligatorisch, hieß es.
Doch Richter- und Rechtsanwaltsverbände weigerten sich in vielen Landesteilen, die Arbeit aufzunehmen. Sie erklärten, dass weder für Ordnung durch die Polizei gesorgt sei, noch gäbe es entsprechende Trennwände zwischen den Angestellten. Juristen etwa in Livadia (Mittelgriechenland), Patras und Tripolis (Peloponnes) sowie auf Rhodos und in Heraklion auf Kreta wollen bis zum 30. April bzw. 4. Mai die Arbeit aus Protest gegen die entstandene Situation niederlegen. Sie bringen vor allem ihre Befürchtung zum Ausdruck, dass sich die Corona-Pandemie dadurch auch in Griechenland schneller ausbreiten könne.
Am 6. Mai soll laut bisherigen Plänen auch der Staatsrat, der u. a. die Aufgabe eines Obersten Verwaltungsgerichtes ausübt, den Betrieb aufnehmen. (Griechenland Zeitung / red)

 

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