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Ministerpräsident Alexis Tsipras hat sich am Donnerstagvormittag mit den Präsidenten der größten Gerichte Griechenlands getroffen. Es handelt sich um die Präsidentin des Areopags Vassiliki Thanou, des Rechnungshofes Androniki Theotokatou und des Staatsrates Nikos Sakellariou. Tsipras hat ihnen zugesagt, dass die Gehälter der Justizbeamten nicht weiter beschnitten werden. Was höhere Amtsträger angeht, so schloss er auch leichte Gehaltserhöhungen – die jedoch den finanziellen Möglichkeiten des Landes entsprechen müssten – nicht aus. Mit einbezogen hat der Premier in diese Kategorie u. a. auch Ärzte, Polizisten und Diplomaten.

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Dienstag, 03. Dezember 2013 13:35

Jagdverbot in Griechenland TT

Für Griechenland wurde am Montag ein generelles Jagdverbot ausgesprochen. Die entsprechende Entscheidung traf der Staatsrat in der Funktion des höchsten Verwaltungsgerichtes. Gültig ist diese Festlegung bis der Oberste Gerichtshof ein entsprechendes Urteil gesprochen hat. Damit wird eine Regelung, die das Umweltministerium im Sommer getroffen hatte, aufgehoben. Vorgesehen war darin eine Ausdehnung der Jagdsaison.
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Griechenland / Athen. Am gestrigen Donnerstag gegen Mittag explodierte im Athener Zentrum eine Bombe vor dem Sitz des Staatsrats in Athen. Dabei wurde der auf dem Grundstück geparkte PKW des Präsidenten des Staatsrates, Pannagiotis Pikrammenos (siehe Foto), schwer beschädigt. Bei dem Anschlag wurde niemand verletzt. Verübt worden war der Anschlag mit Hilfe von vier Gaskartuschen.
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Griechenland / Athen. Aus Anlass des 80-jährigen Bestehens des Staatsrates, des obersten Verwaltungsgerichts Griechenlands, fand am Donnerstag eine feierliche Veranstaltung im Gebäude des Höchstgerichts Areopag statt. Staatspräsident Karolos Papulias enthüllte im Rahmen der Zeremonie eine Büste des ehemaligen Premiers Eleftherios Venizelos, der als Gründer des Staatsrates gilt.In einer Rede betonte Parlamentspräsident Dimitris Sioufas die besondere Bedeutung des Staatsrats für den griechischen Rechtsstaat.
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Griechenland / Athen. Vom Staatsrat wurden gestern die Grundlagen für einen Präsidialerlass abgesegnet, in dem die Bedingungen für die Einäscherung Verstorbener festgelegt werden. Ob und wo ein Krematorium errichtet werden darf, entscheidet demnach nur die Kommunale Selbstverwaltung. Die Genehmigung einer Einäscherung erteilt ausschließlich der Bürgermeister oder der Vorsitzende der Gemeinde, in der sich das Krematorium befindet.Die Verbrennung findet frühestens 60 Stunden nach dem Eintritt des Todes statt.
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