Wasserprivatisierung verfassungswidrig – ERT-Schließung nicht P
Die geplante Privatisierung der Athener Wasserwerke EYDAP verstößt gegen zwei Artikel der griechischen Verfassung. Dies befand am Sonntag das Plenum des Staatsrates, des höchsten griechischen Verwaltungsgerichts (Urteil 1906/2014). Bei dem Verfahren ging es um die Klage von Athener Bürgern gegen einen Regierungsbeschluss, wonach 34 Prozent der EYDAP-Aktien ohne Gegenleistung an den staatlichen Privatisierungsfonds TAIPED übertragen wurden. Diese faktische Umwandlung einer staatlichen Gesellschaft in ein Privatunternehmen verstoße gegen die Artikel 5 (Recht auf den Schutz der Gesundheit) und 21 (§3: Gesundheitsfürsorge durch den Staat) der griechischen Verfassung, so die Höchstrichter. Durch die faktische Umwandlung in eine gewinnorientierte Privatgesellschaft sei nicht mehr sichergestellt, dass die für ein gesundes Leben notwendige Grundversorgung der Be- und Entwässerung für alle Bürger erschwinglich bleibe. Weiterlesen ...